Was ist, wenn ich meinen Termin nicht einhalten kann?

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    Wenn Sie einen Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen, kann Ihnen die Behandlung gemäß § 615 BGB privat in Rechnung gestellt werden, obwohl Sie diese nicht wahrgenommen haben. Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst der Therapeut nach der Vergütung, die er eigentlich von der Krankenkasse für diese Behandlung bekommen hätte. 

Muss ich mein Rezept bezahlen?

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Ja. Für gesetzlich Versicherte fällt eine Rezeptgebühr in Höhe von 10€ + 10% des Rezeptwertes an. 
Wir bitten Sie diese Zahlung bei der ersten Behandlung in Bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Falls sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, legen Sie den entsprechenden Nachweis bitte bei der ersten Behandlung vor.

Was muss ich zur ersten Behandlung mitbringen?

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Bitte bringen Sie die ärztliche Verordnung, Ihre Versichertenkarte und ein großes Handtuch mit. Sollten sie relevante Dokumente wie z.B. Befunde, OP-Berichte oder Röntgenaufnahmen haben, bringen Sie auch diese gerne zum 1. Termin mit.
Kommen Sie außerdem in bequemer Kleidung.

Erscheinen Sie bitte pünktlich zu ihrem Termin, damit die Behandlung in voller Länge stattfinden kann.

Wie lange ist meine Verordnung gültig?

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Sobald Sie von ihrem Arzt eine Verordnung ausgestellt bekommen haben, sollten Sie so schnell wie möglich einen Termin vereinbaren.

Sind Sie gesetzlich Versichert muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen haben denn sonst ist ihre Verordnung nicht mehr gültig.

Gibt es die Möglichkeit Gutscheine zu erwerben?

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Sie möchten ihren Liebsten etwas Gutes tun? 
Bei uns haben Sie jederzeit die Möglichkeit Gutscheine zu erwerben. 
Sprechen sie uns bitte an. 

Kann ich Behandlungen auch selbst bezahlen?

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Ja. Sie haben jederzeit die Möglichkeit alle Dienstleistungen unserer Praxis auch als Privatleistung in Anspruch zu nehmen.